Karlsruhe - Die für diesen Freitag geplante Verabschiedung des reformierten Klimaschutzgesetzes kann stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnte einen Antrag auf einstweilige Anordnung dagegen ab, wie das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe mitteilte. Der Erlass einer einstweiligen Anordnung werde abgelehnt, weil der Antrag in der Hauptsache derzeit von vornherein unzulässig sei.